Was ist ein Fachanwalt für Erbrecht ?

Seit einigen Jahren ermöglicht es der Gesetzgeber den Rechtsanwälten, in bestimmten Rechtsgebieten Fachanwaltstitel zu erwerben. Voraussetzung für den Erwerb des Titels des Fachanwalts für Erbrecht sind besondere theoretische Kenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen im Erbrecht. Diese übersteigen die durch das Studium und gewöhnliche Berufspraxis eines Rechtsanwaltes erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse im erheblichen Maße. Der Fachanwaltstitel garantiert damit eine besonders hohe fachliche Beratungsqualität.

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hat die besondere berufliche Qualifikation von Frau Rechtsanwältin Poppek im Gebiet des Erbrechts geprüft und durch die Ernennung zur Fachanwältin für Erbrecht ausdrücklich bestätigt.

Ziele einer Erbrechtsberatung

Die Interessenlage im Erbrecht ist häufig vielschichtig. Deshalb ist es für den Anwalt wichtig, den Sachverhalt und die persönlichen Ziele des jeweiligen Mandanten umfassend zu ermitteln. Typische Ziele sind zum Beispiel:

  • Wahrung des Familienfriedens
  • Erhaltung des Familienvermögens, insb. bei Grundstücken oder Firmenvermögen
  • Absicherung der Familie
  • eigene Absicherung im Alter und bei evtl. Pflegebedürftigkeit
  • Existenzsicherung des Kindes durch Übernahme eines Unternehmes / Grundstückes
  • Geringhaltung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Geringhaltung der Belastung durch Erbschaftssteuer bzs. Schenkungssteuern
  • Verhinderung des späteren Sozialhilferegresses ( ins. bei Überlassungen zu Lebzeiten )
  • Berücksichtigung von Besonderheiten in der Familie ( z.B. Kinder aus 1. Ehe, behindertes Kind, verschuldetes Kind )

Gegenstände der Tätigkeit eines Fachanwaltes für Erbrecht  / Notarin

  • Testamentsberatung - und gestaltung
    z.B. Ehegattentestament, Berliner Testament, Testamente für behinderte und verschuldete Kinder, Erbvertrag der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ( Überlassung zu Lebzeiten ) mit Anrechnungs- und Ausgleichsbestimmungen
  • Unternehmensnachfolge incl. Hofüberlassung
  • Überprüfung von Testamenten
  • Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben
  • Erbausschlagung
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen incl. der Auskunftsansprüche
  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht