Rechtsanwältin und Notarin
Frauke Poppek

Fachanwältin für Erbrecht

Anwalt Preetz Rechtsberatung Kiel

Beruflicher Werdegang

  • 1979 - 1. Juristisches Staatsexamen
  • 1982 - 2. Juristisches Staatsexamen
  • 1982 - Zulassung als Rechtsanwältin
  • 1983 - Niederlassung als Rechtsanwältin in Preetz
  • 1988 - Eintritt in die Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Dieter Poppek in Preetz
  • 1995 - Ernennung zur Notarin
  • 2001 - Tod des Praxisgründers und Sozius Dieter Poppek Fortführung der Kanzlei Poppek
  • 2005 - Bestellung / Ernennung zur Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
  • 2006 - Beginn der Vortragstätigkeit für Banken/ Sparkassen und diverse Vereine, u.a. zu den Themen Erbrecht und Vorsorge
  • 2007 - Aufnahme eigener Informationsveranstaltungen in Preetz und Umgebung/Kiel
  • 2008 - Fertigung von Presseartikeln ( u.a. Kieler Nachrichten, Zeitschrift der Hausbesitzer )
  • 2010 - Auftritte im Offenen Kanal Kiel zu Themen Erbrecht und Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
  • 2010 - Ernennung zur Fachanwältin für Erbrecht

Der Vorstand der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer hat Frau Rechtsanwältin und Notarin Frauke Poppek mit Beschluss vom 21. April 2010 zur Fachanwältin für Erbrecht ernannt.

Frau Rechtsanwältin Poppek übt ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin nur noch im Bereich des Erbrechts aus. Durch die Spezialisierung und Konzentration auf das Erbrecht ist es Frau Rechtsanwältin Poppek möglich, auf diesem Fachgebiet Mandanten umfassend zu vertreten und deren Rechte wahrzunehmen. Dazu gehört zum Beispiel die die Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.  

In ihrem öffentlichen Amt als Notarin ist Frau Poppek bereits seit knapp 30 Jahren in Preetz tätig, u.a.  bei der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie in der Beurkundung und Durchführung von Kaufverträgen und Überlassungsverträgen.