Notare und elektronischer Rechtsverkehr nach dem Signaturgesetz

Zukünftig werden Notare verstärkt Aufgaben im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr übernehmen. Dies beschleunigt und vereinfacht viele Arbeitsbläufe im Zusammenhang mit Notariaten und ist damit auch für Klienten vorteilhaft.

Der elektronische Rechtsverkehr kann nicht auf Urkunden und Unterschriften zurückgreifen. Der Nachweis, wer eine Erklärung abgegeben hat und dass diese Erklärung inhaltlich dem entspricht, was der Sender in Umlauf gegeben hat, muss in anderer Weise geführt werden.

Das Signaturgesetz bietet hierfür verschiedene Verschlüsselungsverfahren an. Mit diesen Verfahren werden elektronische Dokumente codiert und so zum einen gegen Verfälschung gesichert und zum anderen einem bestimmten Absender zugeordnet. Dieser Absender weist sich durch ein Zertifikat aus, das dem elektronischen Dokument beigefügt wird.

Ein Zertifikat kann zugleich Auskunft darüber geben, ob der Absender befugt ist, als Angehöriger eines Berufsstandes oder als Vertreter einer anderen Person bestimmte Erklärungen abzugeben. Bei der Erstellung eines solchen sog. Attribut-Zertifikats unterstützt Sie Ihr Notar. Einzelheiten erfahren Sie von ihm oder ihrer Zertifizierungsstelle.

Darüber hinaus arbeiten die notariellen Standesvertretungen aktiv daran mit, die einschlägigen Vorschriften den Erfordernissen des elektronischen Rechtsverkehrs anzupassen, ohne dass dadurch ein Verlust an Rechtssicherheit eintritt.

Mit Hilfe moderner, internetbasierter Technologien, gibt es heute die Möglichkeit, auch mit Klienten und Mandanten Informationen elektronisch auszutauschen, ohne den unsicheren Weg über e-Mails zu wählen. In speziell gesicherten "Räumen" können Dokumente zur gemeinsamen Bearbeitung oder auch nur zur Einsicht hinterlegt werden. Ein Zugriff durch Unberechtigte ist dort nicht möglich.