Der Notar – vom Gesetzgeber an Ihre Seite gestellt

Notare leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Ein Notar ist sachkundig, unabhängig und neutral. Seine Urkunden beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden. Auch die für die staatlichen Register (Handelsregister, Grundbuchregister und Vereinsregister) zuständigen Stellen verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden. Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen wie z. B. einem Hauskauf soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werde.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Diese hat der Gesetzgeber immer dort vorgesehen, wo die Mithilfe des Notars wegen der weit reichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten angeraten ist. Das gilt insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien
    (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden)
  • Ehe, Partnerschaft und Familie
    (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
  • Erbe und Schenkung
    (Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag)
  • Unternehmen
    (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung)
  • Vorsorgevollmacht
    (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
    (Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit)