Der Notar - Ihr unparteiischer Berater

Die Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars sind sehr vielseitig und weithin nicht in ihren Details bekannt.

Einerseits vertritt der Notar den Staat. Er ist Träger eines öffentlichen Amtes, das ihm vom Staat verliehen wurde und ihn in dieser Funktion zum Hoheitsträger macht. Der Recht suchende Bürger erkennt dies unter anderem an dem Amtsschild mit dem Landeswappen.

Für Sie als Klient des Notars überwiegt eine andere Seite seiner Tätigkeiten. Ihnen und Ihren Vertragspartnern steht der Notar in erster Linie als unparteiischer, neutraler Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Die Bedeutung der Notariate

Notare und Notarinnen unterstützen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren damit als Mittler zwischen den unterschiedlichen Interessen der Parteien. Damit gehören Notare zu den ‚friedfertigen' Juristen. Anders als Rechtsanwälte sind sie nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. Damit gehört es auch nicht zu den Aufgaben der Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Das ist ein auffälliges Unterscheidungskriterium zu den Richtern. Notare sind im besten Wortsinn Dienstleister. Sie bieten den Beteiligten Rat und Mitwirkung an, den die Beteiligten nicht annehmen müssen.

Neutralität um jeden Preis

Um jeden noch so geringen Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu vermeiden, darf ein Notar in einer Angelegenheit, in der er bereits außerhalb seiner Amtsfunktion tätig war, nicht mehr als Notar tätig werden. So darf ein Anwaltsnotar keine Beurkundung in einer Angelegenheit vornehmen, in der er (oder ein Sozius von ihm) bereits als Rechtsanwalt tätig war. Aber auch umgekehrt darf der Anwaltsnotar nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt auftreten, wenn er in derselben Angelegenheit bereits als Notar tätig war. Wegen der besonderen Bedeutung der notariellen Unparteilichkeit ist dabei der Begriff der ‚selben Angelegenheit' weit auszulegen.

Wer einen Notar aufsucht, wird feststellen, dass er zunächst den Sachverhalt erforschen und die Interessen und Ziele der Vertragsparteien im Detail ermitteln will. Eine Erkenntnis ist, dass die Beteiligten nicht alles dürfen oder können, was sie sich wünschen. Die Aufgabe des Notars kann man unter Willenserforschung zusammenfassen. Er wird versuchen, die Beteiligten zu dem Ergebnis zu führen, das ihrem wahren Willen irrtums-, zweifelsfrei und rechtlich einwandfrei entspricht. Steht dies für beide Parteien fest, so wird der Notar darauf hinwirken, die möglicherweise unterschiedlichen Interessen auszugleichen. Wenn sich eine solche Einigung nicht erzielen lässt, ist die Aufgabe des Notars beendet.

Wird hingegen eine Einigung erzielt, so schlägt sich das Ergebnis in der Regel in einem Vertrag nieder. Dieser kann Kaufvertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag oder anders heißen. Notare beraten und belehren die Parteien sodann über den möglichen Vertragsinhalt und stellen dabei sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien zu erreichen, soweit dieses von rechtlicher Information und der Kenntnis rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten abhängt. Notare tragen dadurch wesentlich zur Sicherstellung eines wirksamen Verbraucherschutzes bei.