Kosten der anwaltlichen und notariellen Tätigkeiten

Anwaltskosten

Guter Rat ist teuer ? Was kostet mich die anwaltliche Tätigkeit ?

Jedem Betroffenen stellt sich zunächst die Frage nach den Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung. Unübersichtliche Kosten sind für viele eine Hemmschwelle, zu einem Anwalt zu gehen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen nachstehend eine erste Übersicht über die Kosten geben:

  1. Eine anwaltliche Erstberatung kostet zwischen 20,00 Euro und maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt. Die konkrete Höhe der Gebühr innnerhalb dieses Rahmens hängt u.a. von der Dauer des Beratungsgespräches und den Werten ab, um die es in der Beratung geht.

  2. Die Kosten für eine aussergerichtliche anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Wert der Sache, bei einer Geldforderung in Höhe von 5.000,00 Euro also nach diesem Wert.Es entsteht für die Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach diesem Wert. Je nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache kann der Anwalt eine sog. Rahmengebühr von 0,5 bis 2,5 abrechnen. In der Regel wird eine Gebühr von 1,3 angesetzt. Das bedeutet bei dem angegebenen Wert von 5.000,00 Euro eine Nettogebühr in Höhe von 391,30 Euro zzgl. MwSt. und Portopauschale.

  3. Durch eine Tätigkeit eines Rechtsanwaltes in einem Klagverfahren vor Gericht entstehen eine Verfahrensgebühr und in der Regel zusätzlich eine Terminsgebühr.Bei einem Streitwert von 5.000,00 Euro fallen für eigenen Anwalt also Kosten in Höhe von ca. 800,00 Euro zzgl. Nebenkosten an. Bei Durchführung eines Klagverfahrens sollten allerdings vorsorglich auch die Gerichtskosten und die etwaigen Anwaltskosten der Gegenseite mit einberechnet werden. Die gesamten Kosten müssen von der Partei getragen werden, die den Prozeß verliert. Umgekehrt hat derjenige, der den Prozeß gewinnt, einen Anspruch auf Erstattung sämtlicher Kosten ( Anwaltskosten und Gerichtskosten ).

  4. Bei den vorstehenden Gebühren handelt es sich um die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ). Es können zwischen dem Anwalt und dem Mandanten aber auch Vergütungsvereinbarungen getroffen werden.

  5. Für Personen, die nur ein geringes Einkommen haben, kann u.U. ein Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe für die aussergerichtliche Beratung und Vertretung oder ein Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe für die anwaltliche Tätigkeit in einem Gerichtsverfahren gestellt werden. Die Anträge können direkt beim Gericht gestellt werde, aber auch bei uns.

  6. Es sollte abgeklärt werden, ob eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Notarkosten

Die Kosten, die für die Tätigkeit eines Notars entstehen, sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz ( GNotKG ) geregelt. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt darf der Notar mit den Beteiligten keine Vergütungsvereinbarungen treffen, die von der gesetzlichen Vergütung nach der GNotKG abweichen.

Die Höhe der Gebühren des Notars richtet sich ausschliesslich nach dem Wert der Sache und der Art des Rechtsgeschäftes. Wenn eine Beurkundung durchgeführt wird ( z.B. ein Kaufvertrag oder ein Testament ) sind in der Regel alle der Beurkundung vorausgegangenen Gespräche und Beratungen des Notars durch die Kosten der Beurkundung mit abgedeckt. Es entstehen insoweit keine zusätzlichen Beratungskosten.

Die nachfolgenden Beispiele zeigen, dass die Kosten für die Tätigkeiten eines Notars durchaus überschaubar sind:

Bei einem Vermögen von 100.000,00 Euro kostet ein Einzeltestament 207,00 Euro zzgl. MwSt und Porto und ein gemeinschaftliches Testament eines Ehepaares 414,00 Euro zzgl. MwSt. und Porto.

Die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht kostet in der Regel ca. 80,00 Euro zzgl. Nebenkosten und die einer Patientenverfügung 26,00 Euro zzgl. Nebenkosten.

Wer eine Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 100.000,00 Euro kauft, muss für die Beurkundung und Durchführung des Kaufvertrages mit Notarkosten in Höhe von ca. 700,00 Euro zzgl. Nebenkosten rechnen. Sofern zur Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld in Höhe von 100.000,00 Euro beurkundet wird, entstehen dadurch zusätzliche Notarkosten von 207,00 Euro zzgl. Nebenkosten.

Kostenfreie Auskunft über Kosten

Die vorstehenden Ausführungen sollen lediglich einen ersten Überblick über die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit und die Kosten für die Tätigkeiten eines Notars darstellen. Wir sind gerne bereit, Ihnen in Ihrer Sache eine - kostenfreie - Auskunft über die voraussichtlich anfallenden Kosten zu erteilen.