Überlassung zu Lebzeiten Nießbrauchrecht - Wohnungsrecht - Rückforderungsrechte

Wenn Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten Vermögenswerte in Form eines selbstbewohnten Hausgrundstückes/ einer Eigentumswohnung überlassen, soll sich in der Regel vor Ort nichts ändern. Die Eltern wollen in dem Haus/ in der Wohnung wohnen bleiben. Das kann durch ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnungsrecht geregelt werden. MEHR ...

Überlassung zu Lebzeiten - Nießbrauchrecht - WohnungsrechtÜberlassung zu Lebzeiten - Nießbrauchrecht - Wohnungsrecht
Überlassung zu Lebzeiten - Nießbrauchr[...].pdf
Adobe Acrobat Dokument [15.0 KB]