Informationen zum Erbrecht

Testamente für Sorgenkinder

(Überschuldete, bedürftige, behinderte Kinder)

Immer mehr Menschen sind auf Dauer von staatlichen Leistungen abhängig, die ihr Existenzminimum sichern (Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung). Das kann der Fall sein, weil sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht durch Erwerbstätigkeit zu ihrem Lebensunterhalt beitragen können oder weil für sie auf dem Arbeitsmarkt keine Erwerbschancen bestehen.

Wer in einer solchen Situation eigenes Vermögen hat oder z. B. im Erbwege erwirbt, muss dieses Vermögen einsetzen und erhält keine Sozialhilfe, kein Hartz IV und keine Grundsicherung; es sei denn, es läge ein Fall des sogenannten Schonvermögens dar. Sämtliche Vermögenswerte, die über das minimale Schonvermögen hinausgehen, müssen vorrangig eingesetzt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Bei verschuldeten Kindern können die Gläubiger des verschuldeten Kindes Zugriff auf dessen Erbteil ( oder ggf. Pflichtteil ) nehmen und - auch gegen den Willen des Kindes - Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zur Versteigerung ( z.B. des Hausgrundstückes ) durchführen. MEHR....

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