Informationen zum Erbrecht

Testament

I. Abnahme / Grundprüfung

Es ist allgemein bekannt, dass Testamente nicht nur notariell, sondern auch eigenhändig gemacht werden können. Davon wird sehr häufig Gebrauch gemacht. Die meisten Menschen glauben, ihr Testament selbst formulieren zu können. Auf den ersten Blick scheint der persönliche letzte Wille auch simpel in einem Testament festgehalten werden zu können. Im Detail ergeben sich aber häufig viel mehr Hindernisse und Tücken, als man erwartet. Das hat zur Folge, dass ca. 90 % aller privaten Testamente unklar, widersprüchlich, unvernünftig oder gänzlich unwirksam sind und durch sie gerade der Streit verursacht wird, der eigentlich vermieden werden soll. MEHR....

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