Information zum Erbrecht

Ermittlung - Bewertung des Nachlasses

Das Pflichtteilsrecht ist das am meisten praxisrlevante und zugleich streitträchtigste Teilgebiet des Erbrechtes. Dabei geht es in der Regel nicht um die Existenz der Pflichtteilsansprüche als solche. Diese sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen fast zu bestreieten ( mit Ausnahme der wenigen Fälle der Entziehung des Pflichtteiles ). Der Streit richtet sich in der Praxis um die Feststellung und Bewertung der Nachlasswerte per Todestag und insbesondere der Schenkungen des Erblassers zu seinen Lebzeiten, die ergänzende Pflichtteilsansprüche begründen können.

Die nachstehenden Ausführungen .................

Ermittlung - Bewertung Nachlass- PflichtteilErmittlung - Bewertung Nachlass- Pflichtteil
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