Informationen zum Erbrecht

Berliner Testament

Unter den Ehegattentestamenten kommt dem sog. Berliner Testament aufgrund seiner großen Verbreitung besondere Bedeutung zu. Im Berliner Testament setzen die Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des längstlebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass an einen Dritten, meist an die Kinder, fallen soll.

So beliebt das Berliner Testament ist, so nachteilig kann es sich auswirken. Die Nachteile eines sog. Berliner Testamentes sind häufig nicht bekannt. Die Nachteile können sich wie folgt darstellen: MEHR....

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