Informationen zum Erbrecht

Vorsorgevollmacht

Wenn ein Mensch aufgrund unfall-, alters- oder krankheitsbedingter Geschäftsunfähigkeit oder wegen einer Behinderung nicht (mehr) in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen, sieht das Gesetz für ihn die Anordnung einer Betreuung vor. Im Grunde ist dies eine besondere Form einer Vormundschaft. Dies kann vermieden werden, wenn rechtzeitig (d. h. solange Geschäftsfähigkeit noch besteht) eine Vorsorgevollmacht erteilt wird. MEHR....

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