Das Profil der Kanzlei Poppek in Preetz bei Kiel

Kompetente persönliche Beratung

Die Kanzlei wurde im Jahr 1962 von Herrn Rechtsanwalt und Notar Dieter Poppek gegründet und erfolgreich aufgebaut. Die Schwerpunkte der Praxis lagen bereits seinerzeit im Bereich des Erbrechts, des Familienrechts und des Immobilienrechts ( u.a. Beurkundung und Durchführung von Kaufverträgen und Überlassungsverträgen ).

Frau Rechtsanwältin Poppek trat 1988 in die Kanzlei Ihres Ehemannes als Partnerin/ Sozia ein. Nach dem Tod ihres Ehemannes führte sie die Praxis fort. Seit 2014 ist Herr Wolff  als Rechtsanwalt in der Praxis tätig.

Die Praxis Poppek ist seit knapp 50 Jahren in Preetz tätig. Die bewährten Traditionen der Praxis sollen auch in der Zukunft fortgeführt werden.

Diese bestehen zunächst in einer juristisch fundierten Bearbeitung des konkret vorliegenden Falles. Als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt verfolgen wir dabei konsequent und energisch die Rechte und Forderungen unserer Mandanten. Im Interesse unserer Mandanten an einer schnellen und kostengünstigen Regelung versuchen wir zunächst, die Rechte/ Forderungen außergerichtlich durchzusetzen. Wenn das nicht möglich ist, vertreten wir unsere Mandanten auch erfolgreich vor den Gerichten ( alle Gerichte bundesweit, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes ).

Neben den rein juristischen Tätigkeiten in der Bearbeitung der Fälle stellt es eine langbewährte Tradition der Kanzlei Poppek dar, individuell und persönlich auf die Situation des jeweiligen Mandanten einzugehen und ihm zuzuhören. Jeder Mandant und jeder Sachverhalt erfordert eine individuelle Vorgehensweise. Es gibt nie zwei völlig gleich gelagerte Fälle. Damit wir unsere Mandanten bestmöglichst beraten und vertreten können, ist für uns ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft und eine enge Zusammenarbeit mit den Mandanten selbstverständlich.

Darüberhinaus ist es bereits seit jeher das Anliegen der Praxis Poppek, über den konkreten Fall hinaus vorbeugend und vorsorgend für unsere Mandanten tätig zu sein. Das gilt u.a. für die Themen " Erbrecht, Vorsorge, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung".

Viele Personen verdrängen den Gedanken an eine eigene schwere Erkrankung (oder eine Erkrankung des Partners ) und an den eigenen Tod ( oder den Tod des Partners ) und nehmen deshalb insoweit keine Regelungen vor. Das führt immer wieder zu familiären und wirtschaftlichen Katastrophen.

Wie sehen es deshalb als umfassende Berater unserer Mandanten als unsere Aufgabe an, durch persönliche Gespräche einen Anstoß zu geben, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und z.B. durch Erteilung von Vorsorgevollmachten, Errichtung von Patientenverfügungen und  Testamenten Vorsorge für sich selbst und die Familienangehörigen zu treffen.

Angesichts der Bedeutung dieser Themen führt Frau Rechtsanwältin und Notarin Poppek seit einigen Jahren auch öffentliche Informationsveranstaltungen zu den Themen Erbrecht und Vorsorge durch.

Wenn Sie Rechtsanwälte suchen, die Sie präventiv, effektiv und somit kostensparend beraten und Sie in Verhandlungen und vor Gericht engagiert vertreten, sind Sie bei uns richtig. Wir setzen Ihre Ansprüche mit Konsequenz und Zielstrebigkeit durch.

Durch unsere Spezialisierung auf wesentliche Rechtsgebiete erhalten Sie eine kompetente Beratung und individuelle Betreuung.

Für uns steht die kompetente umfassende Beratung und das persönliche Vertrauensverhältnis zum Mandanten immer an erster Stelle.

Ihr Erfolg im aktuellen Fall und Ihre persönliche und wirtschaftliche Absicherung für etwaige zukünftige Schicksalsschläge ist unser Ziel.

Damit wir Sie bestmöglichst beraten können, ist für uns ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft und eine enge Zusammenarbeit des gesamten Kanzleiteams selbstverständlich. So haben Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner und profitieren dazu vom Wissen und der Erfahrung des gesamten Teams.