Erbrecht

Erbrecht – wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es leider sehr häufig Auseinandersetzungen über das Erbe. Es geht - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird. Der Streit wird häufig unter nächsten Familienangehörigen geführt ( zwischen Geschwistern und/oder zwischen Elternteil und Kindern). Diese Streitigkeiten führen dann oft zum unwiderruflichen Zerfall der Familie.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines auf das Erbrecht spezialisierten Anwalts, insbesondere eines Fachanwaltes für Erbrecht, oder eines Notars Gedanken über seinen letzten Willen machen und ein Testament errichten würde.
Das ist aber leider häufig nicht der Fall. Der Gedanke an den eigenen Tod und/oder den des Partners wird sehr häufig verdrängt. Damit möchte sich in guten Zeiten niemand beschäftigen. Die Gedanken daran werden verdrängt, und die Errichtung eines Testamentes in die Zukunft verschoben. Dann kann es aber irgendwann plötzlich zu spät sein, weil der Tod schneller ist oder man durch eine schwere Erkrankung ( z.B. Demenz ) oder einen plötzlichen Unfall mit weitreichenden Folgen nicht mehr in der Lage ist, ein Testament zu errichten.

Wenn nach einem Tod wegen Fehlens eines Testamentes die gesetzliche Erbfolge eintritt, kommt es häufig zu familiären und wirtschaftlichen Katastrophen. Es entstehen in der Regel Erbengemeinschaften, die immer wieder zu heftigen Streitigkeiten führen, nicht selten bis zu Versteigerungen des Elternhauses. Nicht ohne Grund gibt es den Spruch:

"Vertragt Ihr Euch noch in der Familie, oder habt Ihr schon gemeinsam geerbt?"

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt es am Ende keine Rolle, ob Sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten. Wissen Sie z.B., dass sich Ehepartner ohne Kinder nach dem Gesetz nicht allein beerben ? Es erben immer Verwandte des Verstorbenen mit, z.B. die Eltern oder ggf. auch die Geschwister oder Nichten und Neffen.

Testamente können sowohl notariell als auch eigenhändig errichtet werden. Von der Möglichkeit der eigen-händigen Errichtung wird sehr häufig Gebrauch gemacht. Dabei sollte man aber bedenken, dass nach offiziellen Untersuchungen und den praktischen Erfahrungen ca. 90 % aller eigenhändigen Testamente streitanfällig und inhaltlich widersprüchlich sind. Derjenige, der ein Testament errichtet, hat zwar ganz klare Vorstellungen darüber, wer seinen Nachlass erhalten soll. Er kann es aber häufig nicht richtig zu Papier bringen. Es ist für Nichtjuristen sehr schwer, die richtigen juristischen Formulierungen zu wählen.

Das Erbrecht ist eines der kompliziertesten Rechtsgebiete überhaupt. Es gibt z.B. zahlreiche Rechtsbegriffe ( z.B. Vollerbe, Vorerbe, Nacherbe, Schlußerbe, Vermächtnis, Vorvermächtnis, Teilungsanordnung ), die in eigen-händigen Testamenten verwendet werden, obwohl die rechtliche Bedeutung dieser Begriffe häufig nicht bekannt und im Ergebnis - nach rechtlicher Beratung - auch nicht gewollt ist.

Die Errichtung eines Testaments steht in den meisten Fällen einer komplizierten Operation gleich.

Angesichts der Kompliziertheit des Erbrechts sollte man sich umfassend rechtlich beraten lassen. Das gilt sowohl für die Frage, ob ein Testament errichtet werden sollte, als auch hinsichtlich des Inhaltes eines Testamentes. An dieser Stelle soll nur beispielhaft auf die Tücken und Fallstricke des in der Bevölkerung so beliebten " Berliner Testaments " hingewiesen werden. Einzelheiten dazu finden Sie in dem speziellem Informationsblatt

"Berliner Testament".

Der gesamte Bereich des Erbrechts ist nicht nur rechtlich extrem kompliziert, sondern auch menschlich sehr sensibel. Alle Aspekte sind Teil einer gründlichen Beratung.

Zur umfassenden Beratung im Rahmen einer Vorsorgeplanung sollten unbedingt auch Regelungen für den Fall einer schweren Erkrankung / Handlungsunfähigkeit durch Errichtung einer

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

gehören.

Ich habe mich auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts und der Vorsorge spezialisiert und stehe Ihnen gerne zur Seite bei, z.B.:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner - Kinder - Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich
  • Überlassung zu Lebzeiten
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung