Überlassung zu Lebzeiten

Fragebogen für Überlegungen zum Abschluss und zur Gestaltung eines Überlassungsvertrages

1. Motive für eine Überlassung zu Lebzeiten

  • Steuerersparnis (Ausnutzung der Freibeträge, Steuerhöhung durch Gesetzesänderung, Steuerersparnis evtl. durch Kettenschenkungen)
  • Absicherung der eigenen Versorgung im Haus/Wohnung ( durch Pflegeleistungen und Geldleistungen der Kinder ) MEHR...

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Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten auf die nächste Generation - sinnvoll oder nicht ?

Man hört immer wieder den Hinweis, man solle Immobilien schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen, dies sei u.a. steuerlich sinnvoll. Es stellt sich dann immer die Frage, ob dieser Ratschlag so stimmt. Vor " Schnellschüssen " ist insoweit aber zu warnen.

Grundsätzlich gilt, dass Vermögensübertragungen auf die nächste Generation nie nur unter steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet werden sollten. Es sollte immer zuerst überlegt werden, welche Maßnahme sinnvoll sein könnten und dann soll erst geprüft werden, ob dies auch steuerlich sinnvoll ist. MEHR...

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Überlassung zu Lebzeiten zum Zweck des Ausschlusses oder der Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen ?!

I. Vorbemerkung:

Eine solche Übertragung ist angebracht, wenn es in der Familie Personen gibt, die nach dem Tod des Erblassers Pflichtteilsansprüche haben werden. Dabei kann es sich von vornherein nur um folgende Personen handeln:

  • Kinder und Ehepartner
  • anstelle vorverstorbener Kinder - deren Kinder ( Enkel )
  • beim kinderlosen Erblasser        - die Eltern des Erblassers

Alle sonstigen Verwandten ( also z.B. Bruder, Schwester, Tante, Onkel, Neffe ) haben keine Pflichtteilsansprüche. MEHR...

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Überlassung zu Lebzeiten Nießbrauchrecht - Wohnungsrecht - Rückforderungsrechte

Wenn Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten Vermögenswerte in Form eines selbstbewohnten Hausgrundstückes/ einer Eigentumswohnung überlassen, soll sich in der Regel vor Ort nichts ändern. Die Eltern wollen in dem Haus/ in der Wohnung wohnen bleiben. Das kann durch ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnungsrecht geregelt werden. MEHR ...

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